Sonderabfall
Sonderabfälle oder gefährliche Abfälle sind gesundheits- und umweltgefährdend, brennbar oder ätzend. Dazu zählen beispielsweise lösemittelhaltige Lacke, Reinigungsmittel, Betriebsflüssigkeiten von Fahrzeugen, Schädlingsbekämpfungsmittel und Chemikalien. Wegen ihrer Gefährlichkeit dürfen sie nicht in den Hausmüll, sondern werden getrennt gesammelt und gesondert entsorgt.
Im Main-Kinzig-Kreis werden die Sonderabfall-Kleinmengen mit einem Schadstoffmobil eingesammelt, nur die Stadt Maintal betreibt eigene Sammlungen.
- Alltag am Schadstoffmobil: Jede Anlieferung wird sorgfältig begutachtet
- Streng getrennt nach Stoffgruppen: Aufbewahrung im Schadstoffmobil
In den Städten und Gemeinden wurden eine oder mehrere Sammelstellen eingerichtet, die mehrmals im Jahr vom Schadstoffmobil angefahren werden. Die Zahl der angebotenen Sammeltermine richtet sich nach der Einwohnerzahl und der Anzahl der Ortsteile der Kommune und liegt zwischen sechs und 108 Terminen im Jahr. Zusätzlich wurde am Sonderabfallzwischenlager in Schlüchtern eine stationäre Sammelstelle eingerichtet, die an zehn Tagen im Jahr geöffnet ist.
Das Schadstoffmobil ist ein besonders ausgerüsteter LKW, der mit ausgebildetem Fachpersonal besetzt ist. Jede Anlieferung wird sorgsam begutachtet, erfasst und getrennt nach 25 verschiedenen Stoffgruppen in transportsichere Behältnisse gestellt. Am Ende des Sammeltages werden die nach Stoffgruppen sortierten Sonderabfälle in Schlüchtern zu transportgerechten Einheiten zusammengestellt und bis zu ihrer Entsorgung sicher aufbewahrt.
Die Abfälle werden dann, je nach Art, in der Sonderabfallverbrennungsanlage in Biebesheim, den chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen in Frankfurt und Kassel oder anderen Entsorgungsanlagen (z. B. Untertagedeponie, Sonderabfalldeponie) entsorgt. Bei der Sonderabfallentsorgung gelten die höchsten technischen und ökologischen Standards, um Umwelt- und Gesundheitsschäden zu verhindern.
Private Anlieferungen werden kosterfrei entgegengenommen. Betriebe aus dem Main-Kinzig-Kreis (mit Ausnahme von Maintal), bei denen im Kalenderjahr insgesamt weniger als 500 Kilogramm gefährliche Abfälle anfallen, können die Sonderabfallsammlung gegen Gebühr in Anspruch nehmen. Gewerbebetrieben oder dem Dienstleistungsgewerbe, die an die kommunale Restmüllentsorgung angeschlossen sind, wird dabei eine Freimenge von 20 kg oder 20 l pro Jahr (Stand 2024) eingeräumt.
Zudem werden Restchemikalien, die in Schulen anfallen, einmal pro Jahr eingesammelt und für Altbatterien gibt es in Schulen, öffentlichen Einrichtungen und im Abfallwirtschaftszentrum Sammelbehältnisse. Eine Rückgabe von Altbatterien ist aber auch in Geschäften, die Batterien vertreiben, kostenfrei möglich.